Leasinggeber - Kreditlexikon

Leasing ist eine Finanzierungsmöglichkeit von Investitionsgütern, bei der der Leasinggeber dem Leasinggeber das entsprechende Leasingobjekt zur Nutzung gegen Entgelt überlässt. Es gibt verschiedene Formen des Leasings, die nach dem Leasinggeber unterschieden werden. Ist der Leasinggeber gleichzeitig der Herstellter des Leasinggutes handelt es sich um ein direktes Leasing. Diese Form ist in der Praxis allerdings eher unüblich, da Hersteller in der Regel eigens für diese Zwecke Tochtergesellschaften unterhalten. Wenn der Leasinggeber nicht Hersteller des Objektes ist, sondern eine rechtlich Selbständige Leasinggesellschaft ist, liegt ein indirektes Leasing vor. Der Leasinggeber finanziert hier somit das Leasingobjekt für den Leasingnehmer vor und erzielt durch aus den dafür in Rechnung gestellten Finanzierungskosten seinen Gewinn. In diesem Fall agiert der Leasinggeber als ein Finanzinstitut. Der Leasinggegenstand wird dem Leasinggeber steuerlich zugerechnet und bei ihm bilanziert, wenn er ihm rechtlich und wirtschaftlich als Eigentum anerkannt wird.

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