Beamtendarlehen - Kreditlexikon

Die Bezeichnung Beamtendarlehen oder Beamtenkredit bezog sich ursprünglich auf ein ausschließlich Beamten und Mitarbeitern des öffentlichen Dinestes angebotenes Finanzprodukt. Beim Beamtendarlehen im ursprünglichen Sinn handelt es sich um ein auch heute noch von einer Versicherung angebotenes Darlehen mit besonders langer Laufzeit von bis zu zwanzig Jahren und einem vergünstigten, über die gesamte Darlehenslaufzeit festgeschriebenen Zinssatz. Ein solches Darlehen wird nicht laufend getilgt, sondern am Ende der Laufzeit durch eine mit dem Darlehen abzuschließende Lebensversicherung zurück gezahlt. Der Darlehensnehmer muss neben den monatlich gleichbleibenden Zinsraten eine regelmäßige Zahlung in diese Lebensversicherung vornehmen.

Inzwischen werden auch spezielle Ratenkreditprodukte vieler Finanzinstitute als Beamtenkredit (Beamtendarlehen) bezeichnet. Auch diese Beamten und Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes vorbehaltenen Produkte zeichnen sich durch einen besonders günstigen Zinssatz und/oder besonders lange Laufzeiten aus. Beide Komponenten sind möglich, da die Zielgruppe nicht dem Risiko der Arbeitslosigkeit ausgesetzt ist und damit weniger ausfallgefährdet ist.

Letztlich werden auch Ratenkredite, die neben den anderweitig unselbstständig Beschäftigten auch den Beamten zugängig sind, Beamtenkredite oder Beamtendarlehen genannt. Sofern es sich dabei um Produkte mit bonitätsunabhängigen Zinsen handelt, erhalten Beamte diese Produkte zu den gleichen Konditionen wie alle anderen Antragsteller. Bei Darlehen mit bonitätsabhängigen Konditionen ist bei allen Antragstellern das Monatsnettoeinkommen für den individuellen Zinssatz maßgeblich. Beamte erlangen somit keinen besonderen Vorteil. Die Bezeichnung Beamtenkredit für einen jedermann, auch Beamten zugängigen Ratenkredit ist damit eher irreführend.

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