Einkommen - Kreditlexikon

Das Einkommen sind Einnahmen von einem Privathaushalten. Das Einkommen dient Privathaushalten der Konsumierung und trägt dazu bei weiteres Kapital auzubauen zu können. Zum Einkommen gehören Gehälter, Löhne, Zulagen, Kapitaleinnahmen wie Zinsen und Fördermittel, wie z.B. das Kindergeld. Das Einkommen ist also bei jedem Haushalt unterschiedlich.
Das Gehalt oder Lohn wird als Arbeitseinkommen bezeichnet. Angestellte erhalten für ihre Arbeit eine entgeltliche Entlohnung. Diese wird als Gehalt zu einem bestimmten Stichtermin ausbezahlt. Hierzu wird meist ein Konto bei einer deutschen Bank benötigt. In Ländern wie den USA werden Gehälter und Löhne meistens per Scheck ausbezahlt. Man benötigt hier kein Konto bei einer Bank zur Gehaltsauszahlung. Das Arbeitseinkommen wird als Nettoeinkommen ausbezahlt. Vom Bruttoeinkommen werden Gelder für Krankenkassenbeiträge und Sozialabgaben abgezogen.
Weitere Einnahmen enstehen aus privaten Kapitalanlagen. Dies können Wertpapiere, Immobilen und weitere Anlagen sein. Die Entnahmen aus diesem Kapitalanlagen nennt man Kapitaleinkommen. Man sollte hierbei beachten, dass die Zinseinnahmen ab einem bestimmten Jahresbetrag versteuert werden müssen. Zu Kapitaleinkommen gehören also Zinsen, Dividenden, sowie Pacht und Mieteinnahmen. Weiterhin gehören Schenkungen und Erbschaft ebenfalls zum Einkommen.
Einkommen die ohne eine Gegenleistung vom Staat gestellt werden, werden als Transfereinkommen bezeichnet. Das können Gelder, wie die Sozialhilfe, Arbeitslosengeld oder Kindergeld sein. Das Gegenstück hierzu sind Steuerzahlungen und Einzahlungen, die die Finanzierung solcher Transfereinkommen regeln.
Des weiteren kann das Einkommen der Messung der Vermögenszugänge des Volkseinkommen dienen. Die beiden wichtigsten Messgrundlagen hierzu sind das Bruttonationaleinkommen und das Bruttoinlandsprodukt.
Weiterhin finden Begriffe wie Volkseinkommen, Nettonationaleinkommen, Nettoeinkommen und Primäreinkommen hier ihren Platz.
Auch beim Steuerrecht findet man den Begriff Einkommen. Das Einkommensteuerrecht regelt Einnahmen, Einkünfte, Einkommen und zu versteuernde Einkommen.

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