Einkommensnachweis - Kreditlexikon

Der Einkommensnachweis ist ein Beleg über Einkünfte wie Lohn, Gehalt, Rente und Lohnersatzleistung. Auch besteht die Möglichkeit, sich für verschiedene Anforderungen wie bei Kreditbeantragung eine Verdienstbescheinigung ausstellen zu lassen. Bei Lohnersatzleistungen wie staatliche Sozialhilfen ist ein Bankkredit kaum möglich, aber für Behörden wichtig. Hier ginge es beispielsweise um Zahlungsverpflichtungen, bei der ein Mindesteinbehalt bei Unterhaltsangelegenheiten, Schulden oder gar Privatinsolvenzen berücksichtigt werden muss. Auch für ergänzende staatliche Hilfen wie ALG II oder z.B. finanzielle Unterstützung für Kinderbetreuung etc. sind Einkommensbescheide jeglicher Art vorzuweisen, um den Bedarf zu prüfen. Bei Einkommen aus selbständiger Tätigkeit sind Jahresabschlüsse und Einkommenssteuerbescheide ein Nachweis über längerfristiges Einkommen. Weitere Einkommensnachweise sind auch Mietverträge, da diese Bonität voraussetzen. Wertpapierabrechnungen sind zwar ungewöhnlich, aber eine weitere Möglichkeit, Einkünfte nachzuweisen. Insgesamt werden diese Einkommensnachweise für Bonitäten, die so genannte Kreditwürdigkeit, erfragt. Viele Händler fordern auch die letzten 3 Verdienstbescheinigungen, um sichergehen zu können, dass ein regelmäßiges Einkommen vorliegt. Auch bei Immobilien-Mietverträgen ist dieses üblich. Auch durch Arbeitsverträge ist regelmäßiges Einkommen nachweisbar.

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