Forderungswertpapier

Ein Forderungswertpapier bestätigt den rechtmäßigen Anspruch auf eine Forderung wie beispielsweise einen Scheck, einen Wechsel oder eine Anleihe. Andere Arten von Forderungswertpapieren können auch Schuldverschreibungen, Schatzscheine, Kassenobligationen oder Pfandbriefe sein. Außerdem können zu den Forderungswertpapieren Inhaberschuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen und Gewinnschuldverschreibungen zählen.

Man spricht also von einem Forderungswertpapier, wenn ein bestimmtes Wertpapier den Anspruch auf eine bestimmte Forderung verkörpert. Es existieren allerdings auch Wertpapiere, die sich nicht in Forderungswertpapieren verwandeln lassen. Dabei handelt es sich um Wertpapiere, in denen so genannte Substanzgenussrechte verbrieft sind. 25 Prozent beträgt die Steuer auf solche Papiere.

Die Erträge des Wertpapiers müssen außerdem unmittelbar vom Wertpapier selbst erzielt werden, wie dies beispielsweise bei einem Scheck oder einem Wechsel üblich ist, damit sie als Forderungswertpapiere gelten können. Die Erträge an Zinsen dieser Wertpapiere werden nicht besteuert. Der Fiskus zieht die Kapitalertragsteuer von den Gewinnen aus ausländischen und inländischen Forderungswertpapieren ab. Die Abzugspflicht ist unabhängig von der Währung und dem Land der Ausgabe.

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