Höchstzinssatz

Ein Höchstzinssatz ist ein Zinssatz, mit dem ein Vertragspartner höchstens rechnen kann oder muss. Je nach Situation kann es sich bei dem Höchstzinssatz um eine besondere Belastung oder um einen besonderen Gewinn für den Vertragspartner handeln. Die Definition des Begriffs „Höchstzinssatz“ ist von dem Kontext abhängig, in dem der Begriff verwendet wird.

Es ist beispielsweise denkbar, dass ein Bankkunde bei seiner Hausbank eine Sparanlage tätigt. Der Zinssatz ist gestaffelt und erhöht sich jedes Jahr um 0,5 %. Das Produkt startet mit einer Verzinsung von 2 % und die Laufzeit ist auf 4 Jahre beschränkt. Demnach läge der Höchstzinssatz bei 4 %.

Andererseits könnte beispielsweise ein Guthaben zu einem variablen Zinssatz veranlagt werden, welcher an einen bestimmten Index gekoppelt ist. Wird hier eine Höchstgrenze festgelegt, so ist dies für den Kunden mitunter schädlich, da ihm Renditemöglichkeiten vorenthalten bleiben.

Außerdem wäre es möglich, dass ein Kunde ein Darlehen abschließt. Im Darlehensvertrag könnte vereinbart sein, dass die Verzinsung der Darlehensschuld variabel ist. Weiterhin könnte er eine Klausel enthalten, in der ein Höchstzinssatz festgelegt ist. Der Zinssatz könnte sich also variabel ändern, aber nie höher sein, als der festgelegte Höchstsatz. Der Darlehensnehmer würde so eine Sicherheit erhalten. Denn er kann von vorne herein kalkulieren, wie hoch seine maximale Belastung ist.

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