Kreditabwicklung - Kreditlexikon

Bei der Kreditabwicklung handelt es sich um die Maßnahmen, die man bei gekündigten Kreditengagements benötigt, um Forderungen zu begleichen und Sicherheiten zu verwerten.

Banken müssen notleidende Kredite zu Lasten ihres Gewinnes wertbereinigt werden und um den Verlust für die Bank möglichst niedrig zu halten, kann die Bank verschiedene Möglichkeiten ausnutzen wie zum Beispiel die Kreditsanierung, notleidende Kredite verkaufen, Kreditabwicklung.

Bei Kreditabwicklungen leitet der Gläubiger Maßnahmen ab dem Zeitpunkt der Kreditkündigung ein. notleidende Kredite sind vor der Kreditkündigung sehr auffällig wie z. B. das Verfassen von Mahnungen.

Die Kreditabwicklung kann auf verschiedener Art und Weise beendet werden. Zum Einen endet sie mit der kompletten Rückzahlund der Schuld und zum Anderen beendet man die Kreditabwicklung mit der Erfüllung von den getroffenen Vergleichsvereinbarungen. Ferner besteht keine Kreditabwicklung mehr, wenn die Restforderung verjährt ist oder in den seltensten Fällen die Kündigung zurückgenommen wird und der Kredit fortgeführt wird.

In der Regel hat die Kreditabwicklung folgende Bearbeitungsschritte, die allerdings nicht bei jedem Kreditengagement auftreten:
Zum Einen muss man die Sicherheiten neu bewerten und den Kredit wertberichtigen. Zum Anderen verwertet man die Sicherheiten und tituliert die Forderungen. Ferner handelt man die Ratenzahlungen aus und wickelt diese ab oder man vereinbart Vergleichs- bzw. Stundungsvereinbarungen. Weiterhin versucht der Gläubiger, den Schuldner durch die Wiederholung von telefonischen, brieflichen oder auch persönlichen Mahungen zur Rückzahlung zu bewegen oder mittels der Zwangsvollstreckung, die mit Hilfe des Gerichtsvollziehers durchgeführt wird, Pfändungen herbeizuführen.

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