Notleidender Kredit - Kreditlexikon

Unter einem „notleidenden Kredit“ versteht man ein solches Darlehen, bei dem der Zahlungspflichtige (Schuldner) mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Rückstand geraten ist. Aber auch solche Kredite werden als notleidend bezeichnet, bei denen die Banken kaum Rendite zu verzeichnen haben.

Die Banken haben nun ihrerseits die Verpflichtung, die notleidenden Kredite auf Kosten des Ertrages zu bereinigen. Immer häufiger sind sie deshalb dazu übergegangen, ihre Kreditforderungen zu verkaufen. In der Regel sind es Inkassobüros, Versicherungen, oder auch andere Kreditinstitute, die diese Forderungen den Banken abkaufen. Der Kaufpreis liegt weit unter dem Nominalwert. Der Vorteil für die Banken ist der, dass sie nicht nur die notleidenden Kredite abtreten, sondern auch die unliebsamen Kunden loswerden.

Obwohl die Höhe der notleidenden Kredite in Deutschland bei rund 160 Milliarden Euro liegt, wird nur ein kleiner Teil davon gehandelt.

Rechtlich gesehen gibt es zur Übertragung von notleidenden Krediten nachfolgende Möglichkeiten:

Es darf nur diese Forderung abgetreten werden, die aus dem entsprechenden Kreditverhältnis entstanden ist. Das Bankgeheimnis ist davon nicht betroffen.

Ein Gläubigerwechsel darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kreditnehmers durchgeführt werden.

Es kann eine synthetische Transaktion erfolgen. Das bedeutet, dass lediglich das Risiko getauscht wird. Die Sachbearbeitung wird trotzdem von dem alten Kreditinstitut übernommen. Die Abgabe an ein Inkassobüro stellt indes keine Übertragung des Risikos dar. Lediglich die Abwicklung erfolgt über ein Inkassobüro.

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