Kreditleihe - Kreditlexikon

Bei der Kreditleihe stellt die Bank kreditwürdigen Kunden keine finanziellen Mittel zur Verfügung, sondern lässt ihnen vielmehr die eigene Kreditwürdigkeit zu Gute kommen. Die Kreditleihe dient dem Kreditnehmer zur Sicherung von Verbindlichkeiten gegenüber Dritten und wird z.B. in Form eines Mietavals, einer Bankbürgschaft oder Garantie vergeben. Durch die Kreditleihe vermeidet der Kunde den Einsatz eigener finanzieller Mittel oder die Bereitstellung von Kreditsicherheiten. Für die Beanspruchung der Kreditwürdigkeit der Bank zahlt er eine einmalige Gebühr und eine jährliche Provision für die Dauer der Laufzeit. Die Bank ist durch die Gewährung der Kreditleihe verpflichtet, für die vertraglich festgelegten Verbindlichkeiten des Kreditnehmers einzustehen und die Zahlung zu leisten, wenn es zum Einsatz der Kreditleihe kommt. Der Begünstigte der Kreditleihe, also z.B. der Vermieter, wird über die Einrichtung der Kreditleihe informiert.

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