Leasingsonderzahlung - Kreditlexikon

In vielen Fällen wird bei Abschluss eines Leasingvertrages eine Leasingsonderzahlung vereinbart. Diese verhältnismäßig hohe Einmalzahlung wird zu Vertragsbeginn geleistet und führt zu einer Verringerung der folgenden späteren Leasingraten. Denn der Leasinggeber kann die Anschaffungskosten des Leasingobjektes mit einem geringeren Aufwand finanzieren. Die Leasingsonderzahlung wird vor allem dann verlangt, wenn die Wertentwicklung des Leasingobjektes oder sein Verzehr schwer abzuschätzen ist und somit eine gewisse Sicherung gegen mögliche Risiken ratsam ist. Leasingsonderzahlungen erscheinen in der Bilanz des Leasingnehmers als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten. Dieser wird jährlich gemäß der linearen Verteilung auf die Leasinglaufzeit gewinnmindernd aufgelöst. Der Leasinggeber bilanziert diese Leasingsonderzahlung spiegelverkehrt als passiven Rechnungsabgrenzungsposten. Kündigt der Leasingnehmer den Vertrag vor Vertragsende fristlos, wird die von ihm geleistete Leasingsonderzahlung nicht zurückgezahlt, denn sie gehört in voller Höhe zum Amortisationsanspruch des Leasinggebers.

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