Nettodarlehensbetrag - Kreditlexikon
Der Nettodarlehensbetrag bezeichnet den Anteil am Gesamtdarlehensbetrag, der schlussendlich an den Darlehensnehmer ausgezahlt wird. Der Unterschied zwischen einem Gesamtdarlehensbetrag, auch als Bruttodarlehensbetrag bezeichnet, und dem Nettodarlehensbetrag kommt dabei vor allem deswegen zustande, weil es neben den Zinsleistungen noch weitere Darlehenskosten gibt, die gleich zu Beginn eines Darlehens belastet werden. Zu diesen Kosten gehören vor allem die Abschlusskosten und die Kosten für etwaige, in einer Rate zu Beginn des Darlehens zu zahlenden, Kreditversicherungen.
Da der notwendige, auszahlungsfähige Kreditbetrag meist fest vorgegeben ist, bleibt den Kreditinstituten nichts anderes übrig, als diese Kosten auf den Nettodarlehensbetrag aufzuschlagen. Die Zinsen, die für das Darlehen fällig werden, richten sich nun, und das ist enorm wichtig zu wissen, logischerweise nach dem Bruttodarlehensbetrag und nicht nach dem Nettodarlehensbetrag. Wer das verhindern möchte, kann die Abschluss- und sonstigen Kosten zu Beginn des Darlehns auch bar bezahlen.
Weitere Artikel mit dem gleichen Anfangsbuchstaben:
- Nachrangfinanzierung
- Nettodarlehensbetrag
- Nominalzins
- Nachfinanzierung
- Nichtabnahmeentschädigung
- Nominalbetrag
- Notleidender Kredit
- Notar
- Negativdarlehen
- Nachrangdarlehen
- Negoziationskredit
Sie haben nicht die Informationen gefunden, die Sie gesucht haben? Bitte zögern Sie nicht, uns einen Hinweis zu senden oder ggf. einen Blick auf spezialisiertere Lexika aus und um den Finanzbereich zu werfen. Hier einige Vorschläge:
| Kfz-Lexikon auf www.autoversicherung-online.info | |
| Baufinanzierungs-Lexikon auf www.baufi-info24.de | |
| Geldanlage-Lexikon auf www.tagesgeldkontovergleich.com |

