Schätzgebühren - Kreditlexikon
Schätzgebühren werden Darlehensnehmer in Rechnung gestellt, wenn ein bestimmter Wert geschätzt werden muss. Dies ist meistens bei Immobiliengeschäften relevant. Die Schätzgebühr kann aber auch vom Darlehen abgezogen werden, wenn der Auftraggeber der Verkäufer ist.
Die Gebühren betragen ungefähr 0,2 – 0,3 Prozent des Gesamtwertes des Objektes. Üblicherweise werden auch Pauschalgebühren für die Schätzung erhoben. Diese Summe kann auch direkt bezahlt werden. Schätzgebühren werden auch als Taxgebühren bezeichnet.
Meistens sind die Schätzgebühren bereits im Kaufpreis enthalten. Der Käufer hat diese Gebühren bereits mit einkalkuliert. Die Schätzgebühr darf nicht verzinst werden, da dies eine Diensteistung ist. Daher sollte man immer auf den effektiven Zins im Bezug auf die Darlehenssumme achten. Die Schätzgebühr darf in den Darlehensbetrag nicht mit verzinst sein. Hier kann man bares Geld einsparen.
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