Schuldnerberatung - Kreditlexikon

Als Schuldnerberatung wird eine Anlaufstelle bezeichnet, die durch zahlreiche Beratungsgespräche Privathaushalten adäquate Hilfestellung bei Ver- und Überschuldungen bietet. Die Schuldnerberatung kann durch unterschiedliche Stellen erfolgen. Dazu zählen Verbraucherorganisationen und – verbände, Selbsthilfegruppen, Wohlfahrtsorganisationen sowie auch kommunale Einrichtungen. Gerade Wohlfahrtsorganisationen bezeichnen ihren Dienst verbreitet als „Soziale Beratung für Schuldner“ bei dem der betroffene Mensch im Mittelpunkt stehen soll.

Eine Schuldnerberatung leistet insbesondere psychosoziale, organisatorische und rechtliche Hilfestellung. Ein umfangreiches Beratungskonzept soll dem Betroffenen und dessen Familie eine effiziente und humane Problemlösung anbieten. Dazu gehören das Erarbeiten eines Haushaltsplanes, die Ermittlung der meist nicht bekannten Gesamtschuld, das Ausschöpfen jeglicher finanzieller Möglichkeiten sowie auch Verhandlungsgespräche mit den Gläubigern.
Im Mittelpunkt steht nachfolgend die Ausarbeitung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes. Dieser enthält konkrete Vorschläge zur Bereinigung der finanziellen Probleme durch die Organisation von Ratenzahlungen, teilweisen Erlass oder möglichen Stundungen der Schulden. Das von der Schuldnerberatung ausgearbeitete Konzept muss allen Gläubigern vorgelegt werden. Zusätzlich kann je nach Schwere der Situation die Einleitung einer Privatinsolvenz oder auch therapeutische Hilfestellung gewährt werden.

Die meisten Schuldnerberatungsstellen werden öffentlich gefördert und bieten ihren Dienst kostenlos an, sofern das Einkommen und Vermögen des Schuldners eine fest definierte Bemessungsgrenze nicht überschreitet. Vorsicht ist bei privaten Schuldnerberatungen geboten. Diese besitzen häufig weder die notwenige Kompetenz noch die Erlaubnis von den zuständigen kommunalen Stellen zur Ausübung des Dienstes. Zusätzlich werden meist unzulässig hohe Gebühren verlangt.

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