Schuldverschreibung - Kreditlexikon

Zur Beschaffung von Kapital können Unternehmen z.B. durch die Ausgabe von Schuldverschreibungen Fremdkapital aufnehmen.
Der Anleger ist also nun in der rechtlichen Stellung eines Gläubigers. Eine Person, die sich über die Ausgabe von Schuldverschreibungen zusätzliche finanzielle Mittel beschafft, heißt Emittent (er emittiert die Wertpapiere). Der Gläubiger, also in diesem Fall der Anleger, erhält für einen bestimmten Zeitraum einen verbindlich vereinbarten Zinssatz. Es gibt sehr unterschiedliche Ausgestaltungen, Laufzeiten und Emittenten. Für Schuldverschreibungen gibt es viele synonyme Begriffe z.B. festverzinsliche Wertpapiere, Renten, Obligationen, Anleihen, Bonds.
Schuldverschreibungen werden meist unter Nennwert (sup pari) ausgegeben und zu 100% zurückgezahlt. Das liegt daran, dass Kursgewinne meistens steuerfrei sind, während die Zinsen versteuert werden müssen.
Die Zinsen werden meistens jährlich gezahlt. Sollte dies nicht der Fall sein, so erhalten die Wertpapiere einen Zusatz, der die Monate der Zinszahlung wiedergibt (z.B. J/J = Januar/Juli).

Die Rückzahlung von Schuldverschreibungen kann auf dreierlei Weise geschehen.
1. Tilgung: Die Anleihen werden je nach Emissionsbedingungen entweder gesamt oder nach und nach zurückgezahlt.
2. Kündigung: Die Anleihe kann gesamt oder teilweise durch den EMitenten gekündigt werden.
3. Freihändiger Rückkauf: Der Schuldner kauft die Papiere an der Börse zurück.

Es existieren auch endlos laufende Schuldverschreibungen, bei denen eine Rückzahlung durch den Emittenten nicht vorgesehen ist. Natürlich behält sich der Emittent hier meist ein Kündigungsrecht vor.

Durch die Einführung der Abgeltungssteuer ab Januar 2009 werden Schuldverschreibungen einen sehr großen Teil Ihrer Attraktivität einbüßen, da die steuerfreiheit der Kursgewinne dann wegfallen wird.

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