Tilgungsfreijahre, tilgungsfreie Jahre

In manchen Situationen ist es für den Darlehensnehmer schwierig, mit der Tilgung eines Darlehens direkt nach der Auszahlung zu beginnen. In diesem Fall kann er mit dem Darlehensgeber eine bestimmte Anzahl an tilgungsfreien Jahren vereinbaren. Dies entlastet ihn vor allem bei größeren Projekten von der sonst unmittelbar einsetzenden Tilgungspflicht.
Oft sind auch Hypothekenbanken zu einer solchen Vereinbarung bereit, da ein Bauherr ohne einige tilgungsfreie Jahre ein geplantes Projekt eventuell nicht realisieren kann.
Während der tilgungsfreien Jahre zahlt der Darlehensnehmer lediglich die Zinsen an den Darlehensgeber. Die eigentliche Tilgung der Schuld beginnt erst später zu einem besonders vereinbarten Zeitpunkt. Dadurch erfährt der Darlehensnehmer eine besondere Entlastung speziell in der oft schwierigen Anfangsphase eines Projektes.

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