Unwiderrufliches Akkreditiv - Kreditlexikon

Ein unwiderrufliches Akkreditiv (englisch: irrevocable letter of credit) ist ein Mittel zur Zahlungsabwicklung und Zahlungssicherung im Außenhandel.

Akkreditive sind grundsätzlich losgelöst vom eigentlichen Warengeschäft. Geprüft – und auch gezahlt – wird nur anhand der Dokumente.

Beim unwiderruflichen Akkreditiv (dies ist die am häufigsten gebrauchte Form des Akkreditivs) beauftragt der Importeur seine Bank, dieses zugunsten des Exporteurs zu eröffnen. Mit dem unwiderruflichen Akkreditiv verpflichtet sich die Bank des Importeurs, nach Vorlage und positiver Prüfung der vereinbarten Dokumente den Akkreditiv-Betrag an den Exporteur zu zahlen. Dazu wird normalerweise die Bank des Exporteurs eingeschaltet.
„Unwiderruflich“ bedeutet dabei, dass die Akkreditiv-Dokumente nachträglich weder annulliert noch in irgendeiner Form abgeändert werden können ohne die ausdrückliche schriftliche Einwilligung aller am Akkreditiv-Geschäft Beteiligten.

Der Exporteur verschickt die Waren erst nach Vorlage des Akkreditivs, so dass damit seine Forderung abgesichert ist. Er erhält die Zahlung, sobald er über die entsprechenden Dokumente den akkreditivkonformen Versand der Waren nachgewiesen hat, muss also nicht warten, bis die Waren beim Importeur angekommen sind. Auf diese Weise braucht er die Zeit, die für den Transport der Waren benötigt wird, nicht vorzufinanzieren.

Der Importeur dagegen kann davon ausgehen, dass die zu transportierenden Waren den im Akkreditiv genau spezifizierten Anforderungen bezüglich Menge und Qualität entsprechen.

Aufgrund der üblichen Fristen im Akkreditiv-Geschäft kann ein unwiderrufliches Akkreditiv auch als Mittel zur kurzfristigen Export-Finanzierung betrachtet werden. Strenggenommen dient es aber nur der Zahlungsabwicklung und Zahlungssicherung im Außenhandel.

Beim unwiderruflichen Akkreditiv entstehen Kosten für den Importeur in Form von Akkreditivprovision (1/2 % des Akkreditiv-Betrages), Bestätigungsprovision (1/8%) sowie Akzeptprovision der Exportbank. Der Exporteur trägt ebenfalls Kosten (Wechseldiskont ca. 1 – 1,5% über dem Diskontsatz).

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