Vertragserfüllungsbürgschaft - Kreditlexikon


Grundlage für die Vertragserfüllungsbürgschaft ist ein Rechtsgeschäft zwischen zwei Parteien, welches vertraglich geregelt ist. Eine dritte Partei tritt als Bürge für den Auftragnehmer ein und haftet selbstschuldnerisch, dass dieser seinen kompletten Verpflichtungen aus dem Kontrakt nachkommt. Die Vertragserfüllungsbürgschaft hat für den Auftraggeber den Vorteil, dass er bei Nichterbringung von Leistungen, Zahlungsschwierigkeiten oder gar Insolvenz des Auftragnehmers zusätzlich abgesichert ist. Wirksam und anerkannt sind in der Praxis Vertragserfüllungsbürgschaften von Banken, Sparkassen und Kreditversicherungen. Wenn der Auftragnehmer und der Bürge hingegen in einem geschäftlichen oder gesellschaftsrechtlichen Abhängigkeitsverhältnis stehen, sind die Bürgschaften eher wertlos.

Insbesondere im Bauwesen kommen die Vertragserfüllungsbürgschaften zum Einsatz. Die Bürgschaft beläuft sich dabei im Regelfall auf 5 bis 20 Prozent des Bruttoauftragswertes. Ausgeschlossen sind im Bauwesen Vertragserfüllungsbürgschaften, die auf “erste Anforderung” zahlbar sind. Nach Abnahme der Leistug wird die Vertragserfüllungsbürgschaft von der Gewährleistungsbürgschaft ersetzt.

Bei Exportgeschäften haften die Kreditinstitute ebenfalls für den Auftragnehmer. Statt der Vertragserfüllungsbürgschaft kommt dabei jedoch meist das Instrument der Bankgarantie zum Einsatz.

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