Verzugzinsen - Kreditlexikon
Verzugzinsen werden fällig, sobald ein Schuldner nicht spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt die fällige Forderung beglichen hat.
Mit Erhalt der Mahnung (in bestimmten Fällen auch ohne Mahnung, z.B. bei einer nach dem Kalender bestimmten Leistung) wird der Schuldner in Zahlungsverzug gesetzt und sodann finden die genauen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Anwendung.
Unterschiedliche Bedingungen und Zinshöhen gelten dabei für Geschäfte mit oder ohne Verbraucherbeteiligung (von Verbraucherbeteiligung spricht man, wenn das Geschäft nicht zwischen reinen Geschäftsleuten abgewickelt wurde).
Die Höhe der Verzugszinsen ist dabei detailliert im §247 BGB geregelt:
Bei Geschäften mit Verbraucherbeteiligung beträgt der Verzugszinssatz grundsätzlich 5% plus Basiszins, ohne Verbraucherbeteiligung 8% plus Basiszins.
Dieser Basiszins kann sich zum 1.1. und 1.7. eines jeden Jahres ändern und wird gesetzlich festgelegt.