Vollstreckungstitel - Kreditlexikon
Ein Vollstreckungstitel, auch vollstreckbarer Titel, Schuldtitel oder einfach Titel genannt, ist Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Zwangsvollstreckung. Er bezeichnet eine öffentliche Urkunde, in welcher der vollstreckbare Anspruch verbrieft ist und aus der kraft ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift die Zwangsvollstreckung betrieben werden darf.
Der Titel bestimmt die Parteien des Vollstreckungsverfahrens, also Gläubiger und Schuldner, den Inhalt des Anspruchs und damit die Art der Vollstreckung und den Umfang der Vollstreckung.
Von einem Titel können grundsätzlich mehrere vollstreckbare Ausfertigungen (beglaubigte Abschriften) erteilt werden, zum Beispiel für den Fall, dass der Gläubiger in verschiedene Vermögensbereiche des Schuldners vollstrecken will. Der Vollstreckungsgläubiger muss jedoch für derartiges Handeln ein besonderes Bedürfnis darlegen.
Es gibt unterschiedliche Arten von Vollstreckungstiteln. Die wichtigsten sind Urteile, Prozessvergleiche, vollstreckbare Urkunden, Vollstreckungsbescheide, einstweilige Anordnungen und Kostenfestsetzungsbeschlüsse.
Ein Titel ist nur dann zur Vollstreckung geeignet, wenn er inhaltlich hinreichend bestimmt ist. Das bedeutet, dass eindeutig erkennbar sein muss, was der Gläubiger vom Schuldner verlangen kann. Darüber hinaus müssen die Vollstreckungsparteien im Titel namentlich benannt sein. Andere als die im Titel genannten Personen können nur durch eine Titelumschreibung zu Gläubigern bzw. Schuldnern werden.
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