Vorschusszinsen - Kreditlexikon

Vorschusszinsen können bei Kreditinstituten im Rahmen der Verfügungen von einem Sparbuch anfallen. Sparbücher haben in der Regel eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Den Kunden wir jedoch in den meisten Fällen die Möglichkeit eingeräumt 2000,00 EUR pro Monat ohne vorherige Kündigung zu verfügen. Beträge über dieser Summe hinaus müssen vorher gekündigt werden. Soll jedoch ein Betrag verfügt werden, welcher über der Grenze von 2000,00 EUR liegt, so fallen für den überschüssigen Betrag Vorschusszinsen an, sofern dieser Betrag nicht 3 Monate vorher gekündigt wurde.

Der Vorschusszins beträgt ca. ¼ des auf dem Sparbuch gewährten Habenzinssatzes. Die angefallenen Vorschusszinsen werden dem Gläubiger des Sparbuches sofort belastet. Der Sinn in der Berechnung von Vorschusszinsen liegt darin, dass so verhindert wird, dass alle Kunden die Gelder auf ihren Spareinlagen jederzeit abheben. Je höher der verfügte Betrag ist desto höher sind natürlich auch die Vorschusszinsen.

Für Banken sind Spareinlagen in Bezug auf das Aktivgeschäft sehr wertvoll. Durch die Berechnung von Vorschusszinsen haben Kreditinstitute eine höhere Planungssicherheit und Liquiditätsreserve. Wird eine Spareinlage 3 Monate vor Verfügung gekündigt, so fallen keine Vorschusszinsen an. Des Weiteren ist die Höhe der Vorschusszinsen unabhängig von den Entwicklungen am Geld –und Kapitalmarkt.

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z



AGB < Impressum - © 2007 - 2024 Kredit-Engel.de