Währungsswaps - Kreditlexikon


Der Begriff Währungsswaps bezeichnet einen Tausch von Kapitalbeträgen in unterschiedlichen Währungen. Die damit verbundenen Zinszahlungen sind mit eingeschlossen. Die klassische Anwendung eines Währungsswaps besteht darin, die aus Kreditaufnahmen stammenden Beträge zweier Parteien in zwei unterschiedlichen Währungen untereinander auszutauschen. Die anfallenden Zinsen während der Kreditlaufzeit werden ebenfalls ausgetauscht. Die komperativen Zinsvorteile der jeweils anderen Währung sind der Entstehungsgrund von Währungsswaps.
In den frühen 80er Jahren wurden Währungsswaps erstmals verwendet. Sie stellten dabei vor allem für längere Absicherungszeiträume günstige Alternativen zu anderen Sicherungsmöglichkeiten dar.
Mit Laufzeitbeginn erfolgt zum Einheitskurs bei Abschluss des Geschäfts ein Kapitaltausch. Auch die Zinsen werden in regelmäßigen Abständen getauscht. Jeder Vertragspartner zahlt in der Währung, die er erhalten hat. Die Zinsen können bei beiden Währungen entweder fix oder variabel sein, die Höhe richtet sich jedoch immer nach dem Zinsniveau der jeweiligen Währung. Auf den Einheitskurs gibt es dabei weder einen Kursabschlag noch einen Kursaufschlag. Somit besteht kein Kursänderungsrisiko, da der Einheitskurs bei Vertragsabschluss auch bei Rücktausch feststeht.
In der Regel werden Währungsswaps aufgrund der Rechtssicherheit unter Rahmenverträgen abgeschlossen. Der Deutsche Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte wird dafür in Deutschland angewandt. Auf internationaler Ebene wurde 1992 von der International Swap an Derivatives Association (ISDA) das Master Agreement ins Leben gerufen.

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