widerrufliches Akkreditiv - Kreditlexikon

Ein Akkreditiv wird in der Außenhandelsfinanzierung verwendet, um die Ansprüche eines Lieferanten abzusichern. Es werden verschiedene Akkreditivforrmen unterschieden, z. B. das Waren- oder Dokumentenakkreditiv (die gebräuchlichste Form), bei dem die Bank zusagt, bei Vorlage bestimmter Dokumente einen vorher festgelegten Geldbetrag an den Verkäufer zu zahlen, oder das Barakkreditiv, bei dem zur Auszahlung des vereinbarten Betrages bereits die Vorlage eines Ausweispapiers sowie eine Unterschrift genügen.

Die meisten Akkreditive sind mit einer Unwiderruflichkeitsklausel versehen, sie heissen dann „unwiderrufliches Akkreditiv“ bzw. „Irrevocable Letter of Credit“ und sind sicherer als die widerruflichen Akkreditive, denn widerrufliche Akkreditive können – in der Regel auf Anweisung des Verkäufers bzw. Auftraggebers – jederzeit zurückgezogen oder verändert werden. Bei einem unwiderruflichen Akkreditiv ist das nicht möglich, da sich die Akkreditivbank gegenüber dem Begünstigten zur Zahlung des festgelegten Betrages verpflichtet.

Ein Widerruf des Akkreditivs ist nur solange möglich, bis die Dokumente von der Bank nicht angenommen bzw. akzeptiert wurden. Ein widerrufliches Akkreditiv kommt in der Außenhandelspraxis aufgrund seiner geringen Sicherheit eher selten vor.

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