Wohlverhaltensperiode - Kreditlexikon

Die Wohlverhaltensperiode ist eine sechsjährige Phase nach Beginn eines Privatinsolvenzverfahrens. Hält der Schuldner bestimmte Regeln ein, wird ihm am Ende dieser Phase vom Insolvenzgericht eine Restschuldbefreiung gewährt und er ist damit schuldenfrei.

Diese Regelung wurde eingeführt, um dem Schuldner zu ermöglichen, nach der Wohlverhaltensperiode ein neues, schuldenfreies Leben zu beginnen. Aber auch für die Gläubiger ist diese neue Regelung vorteilhaft, denn so wird der Schuldner gezwungen, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen und so wenigstens einen Teil seiner Schulden zurückzuzahlen. Früher war es oft so, dass sich der Schuldner aufgrund der Hoffnungslosigkeit seiner Situation wenig bemüht hat, ein pfändbares Einkommen zu erzielen.

Zu den Pflichten des Schuldners in der Wohlverhaltensperiode zählt, dass er sein gesamtes Einkommen überhab der Pfändungsgrenze über einen Treuhänder an seine Gläubiger abtreten muss. Ist der Schuldner arbeitslos, muss er nachweisen, dass er sich intensiv um einen Arbeitsplatz bemüht. Erbt der Schuldner während der Wohlverhaltensphase und nimmt die Erbschaft an, muss er die Hälfte der Erbschaft an die Gläubiger abtreten. Mit der Regelung, dass er die andere Hälft behalten darf, soll er einen Anreiz haben, die Erbschaft auch anzunehmen.

Während der Wohlverhaltensperiode muss der Schuldner eng mit dem Treuhänder zusammenarbeiten, insbesondere darf er keine falschen Angaben zu seinem Einkommen oder Vermögen machen.

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z



AGB < Impressum - © 2007 - 2024 Kredit-Engel.de