Zessionar - Kreditlexikon

Der Zessionar ist der Erwerber eines Anspruchs aus der Abtretung einer Forderung. Als Zessionar wird er Sicherungsnehmer dieser Sicherungsabtretung. Die Abtretung ist ein Rechtsgeschäft und wird auch Zession genannt. Sie ändert die Rechtsnachfolge innerhalb eines Schuldverhältnisses.

Im Rahmen der Zession werden bestimmte Rechte auf gegenwärtige und zukünftige Forderungen abgetreten. Im Außenverhältnis gelangt der Zessionar durch die Abtretung in die uneingeschränkte Position des Gläubigers gegenüber dem Drittschuldner. Er ist berechtigt die unmittelbare Zahlung, der an ihn abgetretenen Forderung zu verlangen. Nur die Erfüllung an ihn bewirkt die Befreiung des Schuldners aus dem Vertrag.

Der Zessionar kann als alleiniger Gläubiger gegenüber dem Drittschuldner weitere Verfügungen, wie eine Stundung oder gar einen Erlass der Schuld bewirken. Im Innenverhältnis ist die Stellung des Sicherungsnehmers gegenüber dem Sicherungsgeber (Zedent) eingeschränkt. Der Zessionar darf von seinem Recht als Gläubiger nur im Rahmen des Sicherungszwecks Gebrauch machen.

Die Zession ist wirksam, wenn die als Sicherungsmittel dienende Forderung ausreichend bestimmt ist und sich von den anderen Forderungen des Sicherungsgebers unterscheiden lässt. Im wirtschaftlichen Leben kann die Abtretung bei der Vergabe eines Kredits als Sicherungsmittel eine Rolle spielen. Als Kreditgeber und Sicherungsnehmer fungiert oft ein Kreditinstitut. Es werden Forderungen aus Geschäften über Warenlieferungen vom Zedent auf den Zessionar übertragen.

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