Zinseszinsrechnung - Kreditlexikon

Unter Zinseszinsrechnung versteht man die Berechnung des Zinseszinses. Der Zinseszins entsteht, wenn nach einer bestimmten Periode die Zinsen auf das Kapital gutgeschrieben werden und nach der nächsten Periode wieder mitverzinst werden. Als Zinseszins wird als der Zins auf die Zinsen bezeichnet, was unter Umständen auch exponentielle Verzinsung genannt wird.

Mathematisch liegt dieser Berechnung die Zinseszinsformel zugrunde. Dabei wird der durch 100 dividierte Zinssatz plus eins gerechnet und mit der Anzahl der Jahre exponenziert. Multipliziert man damit das Anfangskapital erhält man das am Ende der Laufzeit verfügbare Kapital.

Bei Kapitalanlagen mit einer Laufzeit über mehrere Jahre wird der Anleger üblicherweise an den Zinseszinsen beteiligt. Für die Berechnung der Zinsen nach Jahresfrist bedeutet dies, dass der Zinseszins ab dem zweiten Jahr für die Zinsen des ersten Jahres zum tragen kommt. Im dritten Jahr wird der Zinseszins dann für die Zinsen und Zinseszinsen der letzten beiden Jahre berechnet usw. bis zum Ende der Laufzeit.

Wird der Zins schon nach kürzerer Zeit ausgezahlt, wie zum Beispiel bei Tagesgeldkonten, kommt natürlich auch der Zinseszins schon sehr viel früher zum tragen.

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