Zwangshypothek - Kreditlexikon

Eine Zwangshypothek, auch Zwangssicherungshypothek genannt, ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung in der Form, dass auf Antrag eines Gläubigers (derjenige der Anspruch auf Geld hat) eine Geldforderung im Grundbuch des Schuldners (derjenige der Geld schuldet) eingetragen wird. Dabei muss es sich bei dem Geldbetrag um mehr als 750€ handeln.

Diese Zwangshypothek verschafft dem Gläubiger alleine durch den Eintrag zwar kein Geld, sichert aber die Forderung an der bestmöglichen Rangstelle und sorgt dafür, dass das Grundstück veräußert werden kann. Nach der Eintragung der Zwangshypothek kann eine Zwangsversteigerung eingeleitet werden, die dem Gläubiger in weiterer Folge die geschuldete Geldsumme einbringt.

Ein Vorteil dieses Verfahrens für den Gläubiger liegt in der Sicherung seiner Forderung bis zur Zwangsversteigerung, ein Nachteil ist, dass der Gläubiger alleine durch die Zwangshypothek kein Geld erhält.

Ein Vorteil für den Schuldner liegt in der Möglichkeit die Zeitspanne zwischen Zwangshypothek und Zwangsversteigerung zur Leistung der geschuldeten Geldforderung zu nutzen, ein Nachteil in der Tatsache, dass relativ geringe Summen zur Zwangsversteigerung führen können.

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