AAA - Kreditlexikon

Die Abkürzung „AAA“ stellt einen Begriff aus der Bonitätswertung im Banken- und Kreditwesen dar und wird im Zusammenhang mit Länder- , Banken- oder Industrieanleihen verendet. Unter Bonität versteht man den Maßstab für die Sicherheit einer Anleihe. Die von den internationalen Rating-Agenturen regelmäßig und/oder anlassbezogenen vorgenommenen Bonitätsbewertungen geben dem Anleger Aufschluss über die Zahlungsfähigkeit des Emittenten.

Je nach Ratingagentur wird unterschieden zwischen einer Bewertung von AAA bis D (Standard & Poor’s, Fitch) oder Aaa bis C (Moody’s). Bei allen Agenturen wird grundsätzlich in drei Gruppen unterschieden: In investmentwürdige Anleihen, in Ramschanleihen, auch Junkbonds genannt, und in Anleihen, bei denen die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners unmittelbar bevorstehen könnte. Die Bewertungen AAA (bis BBB-) oder Aaa (bis Baa3) stehen für die beste jeweils beste Bonitätsstufe, die Bewertungen CC bis D oder Ca bis D für die unmittelbar ausfallgefährdeten Papiere.
Im Zuge der Finanzkrise 2011 hat sich besonders deutlich gezeigt, welche Auswirkungen die Bonitätsurteile der Ratingagenturen haben können: Mit jeder Herabstufung der Ratingnote verteuern sich Refinanzierungsmöglicheiten des betroffenen Emittenten.

Für Banken kann das bedeuten, dass das notwendige Eigenkapital nur zu einem sehr hohen Preis beschafft werden kann, der dann auf die Produkte umgelegt werden muss, für Industrieunternehmen können durch ein schlechtes Rating die notwendigen Mittel für Investitionen kaum noch am Markt beschaffbar sein, und Länder können im Zuge von Bonitätsabstufungen ohne Fremdhilfe beispielsweise von der EZB oder dem IWF bis in die Zahlungsunfähigkeit getrieben werden. Dennoch ist, ein verantwortlich festgestelltes Rating vorausgesetzt, die jeweilige Ratingnote dann nur der Auslöser für diese finanziellen Notsituationen, nicht aber die Ursache.

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