Abzahlungsfrist - Kreditlexikon

Unter einer Abzahlungsfrist versteht man den Zeitpunkt, zu dem ein Schuldner gemäß Kreditvertrag einen aufgenommenen Kredit inklusive der dafür anfallenden Zinsen zurückbezahlt haben muss. Man spricht auch von einer Tilgungsperiode oder einer Rückzahlungsfrist.

Mit Beendigung der Abzahlungsfrist ist der Kreditnehmer in Bezug auf das betreffende Kreditgeschäft schuldenfrei, sofern er seinen Verpflichtungen im vereinbarten Rahmen nachgekommen ist. In nahezu allen Kreditverträgen wird die Abzahlungsfrist zwischen den Vertragspartnern vereinbart und schriftlich fixiert. Damit ist sie ein fester Bestandteil eines herkömmlichen Kreditvertrages. Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Kreditgeber und dem Kreditnehmer können die Abzahlungsfrist verlängern oder verkürzen: Vorzeitige Rückzahlung in Folge verbesserter finanzieller Lage ist oft eben so möglich wie eine Verlängerung der Frist etwa bei verschlechterter finanzieller Situation des Kreditnehmers oder bei einer Aufstockung des Kredites.

Abzahlungsfristen sind unter anderem fester Bestandteil eines Vertrages über eine Immobilienfinanzierung. Darüber hinaus kommen sie vor bei Teilzahlungsangeboten der Handelsunternehmen im Zusammenhang mit dem Erwerb hochpreisiger Konsumgüter wie Möbel oder Unterhaltungselektronik, bei Finanzierungsmodellen der Autoindustrie respektive der Autobanken und bei privaten Konsumkrediten der Banken und Sparkassen.

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