Bankabsicherung - Kreditlexikon

Der Begriff Bankabsicherung unterliegt keiner eindeutigen Definition. Mit Bankabsicherung lassen sich die Möglichkeiten beschreiben, mithilfe der Produkte und Dienstleistungen einer Bank ein Geschäft für sich selber oder für den Geschäftspartner abzusichern. Gleichzeitig kann sich das Wort Bankabsicherung auf die Sicherheiten beziehen, die eine Bank zur Absicherung ihrer eigenen Finanzgeschäfte entgegennimmt. Letztlich kann auch die Sicherheit, die für eine Kundeneinlage bei einer Bank geboten wird, mit Bankabsicherung bezeichnet werden.

Zu den Bankabsicherungen, mit der ein eigenes Risiko des Kunden abgesichert werden kann, zählen die Bürgschaften wie zum Beispiel Anzahlungsbürgschaften und Garantien wie zum Beispiel eine von der Bank übernommene Fertigstellungsgarantie beim Erwerb eines Bauträgerobjektes. Auch Derivate zur Absicherung von Zins- oder Währungsrisiken und Treuhandaufträge, die ein Finanzinstitut beispielsweise bei der Abwicklung eines Grundstückskaufvertrages übernehmen kann, sind dieser Kategorie zuzuordnen. Zur Absicherung des Geschäftspartners zählen das Akkreditiv und das Akzept, aber auch eine Bürgschaft kann wie zum Beispiel die Mietbürgschaft im Interesse eines Dritten ausgestellt werden.

Die Sicherheiten die eine Bank zur Absicherung ihrer Kreditgeschäfte entgegennehmen kann, sind so vielseitig, dass eine nur annähernd komplette Aufzählung kaum möglich ist. Grundsätzlich wird unterschieden in Personalsicherheiten wie Bürgschaften, Garantien, Patronatserklärungen und anderes und Sachsicherheiten in bewegliche und bewegliche Sachen. Zu den bekanntesten gehören Pfandrechte, Sicherungsübereignungen und Grundpfandrechte. Unterscheiden werden diese Sicherheiten auch nach akzessorischen und nicht-akzessorischen (fiduziarischen) Sicherheiten.

Als dritte Kategorie der Bankabsicherung kann die Einlagensicherung angeführt werden, die aussagt, bis zu welcher Höhe eine Einlage einer Privatperson bei der jeweiligen Bank im Insolvenzfall gesichert ist. Unterschieden wird zwischen der für alle Banken in Europa geltenden gesetzlichen Einlagenscherung bis zu einem Betrag von 100.000 Euro (oder dem Gegenwert in Währung) und der oft parallel bestehenden Sicherung durch freiwillige Einlagensicherungsfonds.

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