Basel I, Basel II, Basel III - Kreditlexikon

Mit Basel I und II und III werden die Beschlüsse des 1974 von den Zentralbankpräsidenten der damaligen G 10 gegründeten „Basler Ausschuss für Bankenaufsicht“ mit Sitz in Basel bezeichnet. Ziel dieser Beschlüsse war und ist es, die Eigenkapitalbasis der Banken zur Vermeidung von Bankeninsolvenzen zu erhöhen, quantitative Mindestanforderungen an ein effizientestes Liquiditätsmanagement zu schaffen und damit die internationalen Wettbewerbsbedingungen zu vereinheitlichen. Auslöser für die Schaffung des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht war die Herstatt-Pleite in 1974.

Basel I wurde Ende der 1980er Jahre verabschiedet und beinhaltete die Vorgabe einer festen Relation zwischen Eigenkapital und Aktiva. Nach Basel I war das nach Basel I geltende anrechenbare Volumen jedes Kredites mit acht Prozent Eigenkapital zu unterlegen. Unterschieden wurde unterschiedliches Risikokapital: Cash war mit null Prozent anzurechnen, Forderungen an öffentliche Einrichtungen mit zwanzig Prozent, mit Grundschulden unterlegte Kredite mit fünfzig Prozent und sämtliche anderen Kredite in voller Höhe.

Mit den Basel II genannten Beschlüssen, die Ende der 1990er Jahre formuliert, in 2004 verabschiedet wurden und seit dem 1. 1. 2007 von mehr als einhundert Ländern anerkannt und in der gesamten EU verbindlich sind, wurde das Regelwerk verfeinert. Basel II beruht auf drei Säulen: der Gewichtung der Bonität des Kunden, einem strengen, verbindlichen Qualitätsmanagement und neuen Offenlegungspflichten. Überwacht wird die Einhaltung dieser Beschlüsse von der BaFin.

Spätestens seit dem Ausbruch der Finanzkrise in 2008 hat sich gezeigt, dass auch Basel II nicht vor einer Bankeninsolvenz schützen kann. Die Folge waren neue, als Basel III bekannt gewordene Beschlüsse, die von 2013 bis 2018 schrittweise umgesetzt werden sollen. Kernpunkt von Basel III ist die Stärkung der harten Kernkapitalquote, die künftig sieben Prozent betragen soll. Durch weitere Forderungen an weiches Kapital und an Ergänzungskapital wird die Eigenkapitalquote zukünftig 10,50 Prozent des risikobehafteten Geschäftes (Kredite und Anlagen) betragen müssen.*

Basel III wurde im September 2010 von den G20 grundsätzlich verabschiedet und soll vor allem die Widerstandsfähigkeit der grenzüberschreitenden Banken erhöhen. Da die verschärften Anforderungen an das Kernkapital bei unverändertem Kreditvolumen bei vielen Instituten teure und in Krisenzeiten schwer durchzuführende Kapitalerhöhungen notwendig machen, besteht die Befürchtung, dass manche Institute als Alternative ihre Aktive verkleinern. Damit könnte eine Kreditklemme entstehen.

*Quelle: Bundesministerium der Finanzen

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