Eigenleistung - Kreditlexikon

Der Begriff Eigenleistung kann sich auf unterschiedlichste Dinge beziehen. Im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung beschreibt die Eigenleistung alle Tätigkeiten, die der Bauherr entweder allein oder zusammen mit der Familie und/oder Freunden und Bekannten unentgeltlich ausführt. Diese Eigenleistungen senken die Herstellungskosten und werden in einer Finanzierung ähnlich gewertet wie eingesetztes Eigenkapital, denn sie reduzieren den Fremdfinanzierungsbedarf.

Von Bedeutung ist jedoch, dass die Eigenleistungen auch tatsächlich in ausreichender Qualität und in einem angemessenen Zeitrahmen erbracht werden können. Wenn eingeplante Eigenleistungen wider Erwarten nicht oder nicht in ausreichender Qualität ausgeführt werden können, sind die dann entstehenden Kosten oft höher als die zuvor durch Streichung der entsprechenden Position erzielte Einsparung. Zudem stellt sich dann in einem solchen Fall die Frage nach der Nachfinanzierung. Wichtig ist, dass die entsprechenden Positionen im Bauwerkvertrag gestrichen werden und zu einer angemessenen Kostenreduzierung führen.

Auch der Zeitfaktor darf nicht unterschätzt werden. Wenn sich der Einzug in das neue Heim durch verzögert ausgeführte Eigenleistungen deutlich hinausschiebt, können im Zusammenhang mit der eventuell schon gekündigten Wohnung, der länger zu bezahlenden Miete für die alte Wohnung oder dem bereits verkauften Haus erhebliche Mehrkosten entstehen. Grundsätzlich sollten nur die Gewerke in Eigenleistung erbracht werden, durch deren Nicht-Fertigstellung keine anderen Handwerker in ihrer Zeitplanung beeinträchtigt werden. Typische Gewerke, die sich für Eigenleistungen anbieten, sind Maler- und Tapezierarbeiten, Bodenbeläge, Fliesenarbeiten, Holzdecken, Türzargen und die Außenanlage. Der finanzielle Vorteil aus den Eigenleistungen liegt im Schnitt bei fünf bis maximal zehn Prozent der Herstellungskosten.

Der Begriff Eigenleistung ist auch in der handelsbilanziellen Gewinn-und-Verlust-Rechnung anzutreffen. Hier bezeichnen die Eigenleistungen vom Unternehmen erbrachte Leistungen, die im eigenen Unternehmen genutzt werden. Als Beispiel bietet sich das Betriebsgebäude an, das ein Bauunternehmer zur eigenen Nutzung erstellen lässt. In einem solchen Fall wäre die Eigenleistung aktivierungspflichtig. Doch das ist nicht in jedem Fall so: Vom eigenen Unternehmen ausgeführte Reparaturleistungen zählen beispielsweise zu den nicht aktivierungspflichtigen Eigenleistungen.

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