Ersatzsicherheit - Kreditlexikon


Der Begriff Ersatzsicherheit kann zwei unterschiedliche Sicherheitsleistungen umfassen. Er bezeichnet zunächst jede Art von Sicherheiten, die nicht zu den klassischen Banksicherheiten gehören. Dazu zählen unter anderem die Patronatserklärung, die Organschaftserklärung, Forderungsrücktritte sowie die Negativerklärung.

Darüber hinaus kommt der Begriff Ersatzsicherheit in Zusammenhang mit langfristigen Immobiliendarlehen vor: Wenn ein Objekt verkauft wird, die zu Grunde liegend Finanzierung aber noch zinsgebunden ist, kann der Darlehensnehmer im Einvernehmen mit der Bank für einen gewissen Zeitraum eine Ersatzsicherheit stellen .Das sind in der Regel liquide Mittel oder festverzinsliche Wertpapiere bis zu einem gewissen Beleihungsrahmen. Hypothekenbanken dürfen für maximal zehn Prozent ihres durch Pfandbriefe refinanzierten Kreditbestandes Ersatzsicherheiten hereinnehmen.

Auch in Verbindung mit einem Kredit von einer Bausparkasse wird von einer Ersatzsicherheit gesprochen, wenn anstelle der originär vorgesehenen Grundschuld eine andere Sicherheit gestellt wird. Wenn aber der Kreditvertrag vorsieht, dass bei einem Wertverfall der ursprünglich vereinbarten Sicherheit weitere Sicherheiten zu stellen sind, handelt es sich nicht um Ersatzsicherheiten, sondern um Zusatzsicherheiten.

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