Patronatserklärung - Kreditlexikon

Man spricht von einer Patronatserklärung, wenn jemand erklärt, die Schulden einer Person gegenüber einem Dritten abzusichern.
Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schuldner eine Privatperson oder eine Firma ist. Man spricht sowohl von einer Patronatserklärung, wenn ein Vater sich bereit erklärt, für die Schulden seines Kindes gerade zu stehen, als auch, wenn eine Muttergesellschaft eine Verpflichtungserklärung gegenüber einem Kreditgeber einer Tochtergesellschaft abgibt.
In der Praxis kommt hauptsächlich der zweite Fall vor, da häufig Muttergesellschaften die Kreditwürdigkeit ihrer Tochterunternehmen durch Patronatserklärungen verbessern.
Es gibt keine rechtlichen Vorgaben zu Inhalt und Aussehen von Patronatserklärungen. Sie können entweder nur aus einer einfachen Auskunft bestehen, oder die Muttergesellschaft bestätigt, dass sie von der Aufnahme eines Kredites durch die Tochtergesellschaft Kenntnis genommen hat und zustimmt. Die Muttergesellschaft übernimmt damit aber nicht die Verpflichtung, die Schulden des Tochterunternehmens zu zahlen, falls dieses dazu nicht in der Lage ist.
Man unterscheidet zwischen weichen und harten Patronatserklärungen. Bei der weichen Patronatserklärung handelt es sich um eine Erklärung des guten Willens, die rechtlich nicht verbindlich ist. Daher muss eine weiche Patronatserklärung auch nicht in der Bilanz erscheinen. Bei einer harten Patronatserklärung dagegen verpflichtet sich die Muttergesellschaft, ihre Tochterfirma mit genügend finanziellen Mitteln auszustatten, um das Darlehen bei Fälligkeit vertragsgemäß zurückzahlen zu können.

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