Kontopfändung - Kreditlexikon

Von einer Kontopfändung spricht man, wenn der Auszahlungsanspruch eines Kunden gegen die Bank aus einem Girokonto gepfändet wird. Werden nicht nur die Pfändung des gegenwärtigen Saldos angefordert, sondern auch die zukünftigen Saldoforderungen so bleibt eine Kontopfändung so lange bestehen, bis alle Forderungen beglichen wurden oder aber die Kontopfändung aufgehoben wurde.

Eine Kontopfändung kann nur durch das Amtsgericht des jeweiligen Wohnortes erlassen werden, durch einen Gerichtsvollzieher geht der Erlass an die jeweilige Bank und anschließend an den Schuldner selber. Bei eier Kontopfändung wird das jeweilige Girokonto sofort durch die Bank gesperrt, der Schuldner hat hierbei keine Möglichkeiten mehr an sein Geld auf dem Girokonto heran zu gelangen. Allerdings kann in ganz besonderen Härtefällen die Kontopfändung durch das Vollstreckungsgericht wieder aufgehoben werden. Auch manche Banken heben von sich aus die Kontopfändung wieder auf, beispielweise dann wenn Schuldner und Gläubiger Teilzahlungsraten vereinbart haben.

Erhält der Schuldner auf sein gepfändetes Girokonto Sozialleistungen gezahlt, so kann er von der jeweiligen Bank verlangen, dass ihm diese innerhalb von sieben Tagen trotz Kontopfändung ausgezahlt wird. Der Inhaber des Girokontos muss hierbei jedoch der Bank nachweisen können, dass es sich auch wirklich um Sozialleistungen handelt. Wenn der Kontoinhaber diese sieben Tage Frist allerdings versäumt, kann er die Sozialleistungen nur noch durch einen Gerichtsbeschluss erhalten.

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