Kreditantrag - Kreditlexikon

Der Kreditantrag ist der schriftlich geäußerte Wunsch des Kreditnehmers zur Aufnahme eines Kredites oder Darlehens bei einer Bank. Er enthält die persönlichen Angaben, Art und Höhe des Einkommens, sowie Aussagen über die finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers.

Die persönlichen Angaben bestehen aus dem Namen, der Anschrift und dem Geburtsdatum sowie dem Familienstand. Bei der Erklärung des monatlichen oder jährlichen Einkommens ist die Art der Einnahme und deren Höhe zu vermerken, bei den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen sind die festen monatlichen Ausgaben zu definieren. Dazu gehören bestehende Kredit- oder Darlehensraten, Unterhaltszahlungen und Leasingraten, sowie deren Höhe, Restlaufzeit und der noch offene Darlehensbetrag.
Gleichzeitig wird im Kreditantrag die gewünschte Rückzahlungsmodalität, der Verwendungszweck des beantragen Kredites und die Besicherung gewählt. Der Kreditantragsteller versichert mit seiner Unterschrift die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben und erteilt oft seine Zustimmung zur Einholung von Auskünften von der Schufa und oftmals mindestens einer weiteren Wirtschaftsauskunft. Ein Kreditantrag ist weder für den Antragsteller noch das Kreditinstitut bindend und verpflichtet den Antragsteller nicht zur Abnahme des Kredites und die Bank nicht zur Auszahlung des Darlehens. Er ist lediglich die Grundlage für die Kreditentscheidung der Bank, die Einschätzung der Bonität (Kreditwürdigkeit) des Antragstellers und die Bewertung der zur Verfügung stehenden Sicherheiten.

Ein bindendes Vertragsverhältnis entsteht erst mit Unterzeichung des Kreditvertrages durch den Antragesteller und die Bank. Abweichend vom Verwendungszweck und dem Kreditinstitut kann der Kreditantrag neben den oben genannten Daten weitere Angaben enthalten.

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