Selbstauskunft - Kreditlexikon

Selbstauskünfte können in der Regel anhand eines Fragebogens, schriftlich oder mündlich erfolgen und je nach Anwendungsfall und Branche mit der Kopie eines amtlichen Zeugnisses wie einer Ausweiskopie oder eines Kontoauszuges sowie eines Attestes vervollständig werden.

Der Frager darf in einer Selbstauskunft nur nach Dingen fragen, die gebraucht werden, Daten, die darüber hinaus abgefragt werden, sind unzulässig. Sollten unzulässige Fragen jedoch auftauchen, müssen diese nicht beantwortet werden, dies darf auch nicht geahndet werden. Weiterhin dürfen Angaben, die nicht zutreffend sind, gemacht werden, um zu verbergen, das eine Frage nicht beantwortet wird. Auch diese Vorgehensweise ist folgenlos. Es gilt das Auskunftsverweigerungsrecht, wenn eine Auseinandersetzung zwischen dem Fragenden und dem Auskunftsgebenden unvermeidbar ist.
Werden allerdings wissentlich unvollständige und falsche Angaben bei Punkten gemacht, die wichtig sind, zieht dies beispielsweise eine Anzeige wegen Betruges nach sich. In diesem Fall besteht eine unbedingte Wahrheitspflicht. Wenn ein Vertrag, für den eine Selbstauskunft notwendig war, nicht zustande, kann der Auskunftsgeber auf die Vernichtung seiner Daten bestehen.

Weiterhin besteht der Datenschutz, denn Selbstauskünfte dürfen nur zu dem Zweck genutzt werden, zu dem sie eingeholt wurden und auch nur in diesem Rahmen dürfen die Daten weitergegeben werden.

Im Kreditwesen handelt es ich bei der Selbstauskunft um eines, vom Kreditgeber vorgegebenes Formular, das der Antragsteller ausfüllen muss. Dabei werden Fragen zur Vermögens – und Einkommenssituation gestellt, da diese Informationen notwendig sind, um die Kreditwürdigkeit des Antragstellers zu prüfen und zu entscheiden, ob der Kredit vergeben wird, oder nicht.

Die Angaben müssen immer durch Dokumente wie Gehaltsabrechnungen, Kontoauszügen und anderen nachgewiesen werden. Über die Schufa-Auskunft prüft der Kreditgeber die Kreditwürdigkeit des Antragsstellers.

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