Teilamortisation - Kreditlexikon

Die Teilamortisation ist eine Variante des Leasingvertrages, dies auch als Restwertleasing bezeichnet wird. Hierbei wird während der Leasinglaufzeit nur ein Teil des Leasinggegenstandes amortisiert. Die Summe der vom Leasingnehmer zu zahlenden Leasingraten decken nicht die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Leasinggegenstandes. Am Ende der Grundmietzeit, das heißt der Leasinglaufzeit, bleibt ein Restwert bestehen. Der Leasingnehmer kann diesen entweder zahlen und dadurch das Eigentum an dem Leasingobjekt erwerben, eine Vertragsverlängerung vereinbaren oder das Objekt an den Leasinggeber zurück geben. Bei der Teilamortisation sind die Leasingraten daher auch niedriger als beim Finanzierungsleasing. Leasingverträge in Form der Teilamortisation haben eine feste, unkündbare Grundmietzeit. Dieser Zeitraum beträgt zwischen 40 und 90 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Objektes. Der Leasinggeber bleibt bei der Teilamortisation wirtschaftlicher Eigentümer und damit Bilanzierer.

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