Tilgungsaussetzung - Kreditlexikon
Eine Tilgungsaussetzung kann in Betracht kommen bei der Finanzierung von Immobilien. Kann oder möchte ein Baudarlehensnehmer die Darlehenssumme nicht laufend zurückzahlen, so kann er eine Tilgungsaussetzung wählen. In diesem Fall zahlt er nur die laufenden Zinsen zurück. Erst am Ende der Laufzeit erfolgt die Kreditrückzahlung. Dies kann zum Beispiel in Form von Bausparverträgen, Rentenversicherung oder Lebensversicherungen erfolgen. Damit ist zugleich eine Sicherheit für den Kredit gegeben.
Zu beachten ist: Bei einer Lebensversicherung sollte sicherheitshalber immer mit der Garantiesumme gerechnet werden, nicht mit der voraussichtlichen Ablaufleistung.
Eine Tilgungsaussetzung kann auch steuerliche Vorteile bieten. Wer Eigentum erwirbt zur Vermietung, kann Darlehenszinsen steuerlich absetzen. Auch die Guthabenzinsen können zumindest teilweise steuerlich befreit werden, so dass sich die Tilgungsaussetzung sogar als günstig erweisen kann.
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