Vollamortisation - Kreditlexikon

Vollamortisation ist eine Form des Leasings, bei dem der gesamte Aufwand des Leasinggebers durch die Leasingraten voll abgedeckt, das heißt amortisiert, wird. Dieser Aufwand setzt sich aus den Anschaffungs- und Herstellungskosten für das Leasingobjekt, den Finanzierungs- und Verwaltungskosten zuzüglich eines Gewinnzuschlags zusammen. Beim Vollamortisationsvertrag behält der Leasinggeber das rechtliche und wirtschaftliche Eigentum. Der Ablauf der Grundmietzeit hat das Erlischen des Nutzungsrechtes für den Leasingnehmer zur Folge. Bei einem Vollamortisationsvertrag kann diesem allerdings ein Optionsrecht in Form einer Kauf- oder Mietverlängerungsoption eingeräumt werden. Der Leasinggeber kann durch den Verkauf des Objektes allerdings einen zusätzlichen Veräußerungserlös erzielen. Gemäß Leasingerlass ist zur Ermittlung des Kaufpreises der Restbuchwert bzw. der aktuelle Verkehrswert zu Grunde zu legen. Da bei dieser Leasingform die Verpflichtung des Leasingnehmers zur Vollamortisation deutlich zum Ausdruck kommt, wird das Vollamortisationsleasing auch als Finanzierungsleasing bezeichnet.

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