Wohnungsbauprämie - Kreditlexikon

Die Wohnungsbauprämie ist eine staatlich Förderung für den privaten Wohnungsbau. Sie wurde 1952 eingeführt und gilt als eine Säule der Wohnungsbauförderung. Bei Leistungen von prämienbegünstigten Aufwendungen haben alle unbeschränkt steuerpflichtigen Personen ab 16 Jahre Anspruch auf die Wohnungsbauprämie.

Dabei darf die Einkommensgrenze von 25.600 Euro bei Alleinstehenden bzw. 51.200 Euro bei Verheirateten nicht überschritten werden. Die Einkommensgrenze bezieht sich auf das steuerpflichtige Einkommen im laufenden Jahr. Zu den prämienbegünstigten Aufwendungen zählen alle Arten von Bausparverträgen, wobei bei manchen die eingezahlten Beiträge und die Prämien für den Bau oder Erwerb von selbst bewohnten Eigentum genutzt werden müssen.

Die Wohnungsbauprämie beträgt 8,8% der Bausparbeiträge, Zinsen auf Bausparguthaben und zusätzlich gezahlte Abschlussgebühren. Die jährliche Höchstprämie liegt bei 45,06 Euro (Alleinstehende) bzw. 90,11 (Verheiratete).

(Angaben ohne Gewähr, Stand 07.08.2008)

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