Akzessorietät - Kreditlexikon

Akzessorietät bedeutet umfangssprachlich abhängig oder gebunden. Der Begriff entstammt der juristischen Fachsprache. Im Finanzwesen wird der Begriff akzessorische Sicherheit verwendet. Es handelt sich dabei um eine Sicherheit, die vom Bestehen einer Forderung abhängig ist. Die Sicherheit folgt der Forderung, beispielsweise im Falle der Pfändung, automatisch. Die akzessorische Sicherheit ist nichtig, sobald die zu grunde liegende Forderung erlischt. Zu den akzessorischen Sicherheiten zählen die Bürgschaft, die Hypothek, Pfandrechte auf bewegliche Sachen, Abtretungen von Forderungen sowie die Vormerkung. Die Akzessorietät hebt das Trennungsprinzip, wonach rechtliche Geschäfte immer getrennt voneinander zu betrachten sind, auf. Bei sonstigen Rechtsgeschäften erlischt ein Vertrag nicht automatisch, wenn ein anderer Kontrakt nichtig ist.

Nicht zu den akzessorischen Sicherheiten zählen die Grundschuld, die Garantie, die Abtretung und die Sicherheitsübereignung. Bei diesen Sicherheiten handelt es sich um sogenannte fiduziarische oder treuhänderische Forderungen.

Akzessorische Sicherheiten werden bei banküblichen Darlehen verwendet. Der Kreditgeber kann seine Forderung bei drohendem Zahlungsausfall unproblematisch geltend machen und die Sicherheiten zu seinen Gunsten verwerten.

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