Arbeitgeberdarlehen - Kreditlexikon

Bei einem Arbeitgeberdarlehen handelt es sich um die Überlassung von Geld durch den Arbeitgeber oder aber auf Grund des Dienstverhältnisses durch einen Dritten an einen Arbeitnehmer, die auf der Rechtsgrundlage eines Darlehensvertrages beruht. Für den Darlehensvertrag gelten die §§ 488 BGB ff. Danach ist ein schriftlicher Vertrag zu schließen, der neben dem Darlehensbetrag auch die Zinsen und die Rückzahlungsmodalitäten beinhalten muss. Sofern der vereinbarte Zinssatz den marktüblichen Konditionen entspricht, handelt es sich um ein Verbraucherdarlehen, für den auch die §§ 491 ff BGB greifen.

Ein Arbeitgeberdarlehen ist den freiwilligen Sozialeistungen eines Arbeitgebers zuzuordnen und hat für beide Seiten Vorteile: Der Arbeitnehmer hat die Chance, durch ein Arbeitgeberdarlehen einen Kredit zu erleichterten und/oder vergünstigten du flexibleren Bedingungen zu erhalten, der Arbeitgeber kann durch ein Arbeitgeberdarlehen seinen Mitarbeiter längerfristig an sich binden. Sein Risiko ist begrenzt, denn er kann zum einen auf ein bestehendes Vertrauensverhältnis aufbauen und hat zudem bei Zahlungsverzug ein Lohnzurückbehaltungsrecht. Die Mitarbeiterbindung entsteht durch eine mögliche Vereinbarung, wonach das Darlehen bei Kündigung zurückzuzahlen oder aber, sofern es sich bei dem Arbeitgeber um ein Finanzinstitut handelt, in ein Darlehen mit marktüblichen Konditionen umstellbar ist. Erfolgt die Auflösung des Arbeitsverhältnisses allerdings durch Kündigung seitens des Arbeitgebers, ist eine sofortige Rückzahlung unangemessen.

Immer dann, wenn der vereinbarte Zinssatz unterhalb der marktüblichen Konditionen liegt, beinhaltet ein Arbeitgeberdarlehen einen geldwerten Vorteil, der zu einem Lohnsteuerabzug führt. Als Maßstab gelten die Konditionen für ein vergleichbares Darlehen. Nicht von dieser Regelung betroffen sind Arbeitgeberdarlehen bis zu 2.600 Euro. Auch für größere Darlehen gilt die allgemeine Sachbezugsgrenze von 44 Euro pro Monat.

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