Eigenheimbesitzerdarlehen - Kreditlexikon

Auch wenn der Begriff „Eigenheimbesitzerdarlehen“ in einigen Finanz-Lexika erwähnt wird, ist er doch in der Finanzsprache unbekannt. Im Sprachgebrauch können sich hinter diesem Begriff zwei unterschiedliche Kredit- oder Darlehensformen verbergen:

Als Eigenheimbesitzerdarlehen kann ein Darlehen bezeichnet werden, das auf einer bestehenden Immobilie erst-oder nachrangig abgesichert wird. In Abgrenzung zum Immobiliendarlehen wird das Eigenheimbesitzerdarlehen nicht im Zusammenhang mit dem Kauf oder der Erstellung einer Immobilie aufgenommen. Vielmehr dient es der Liquiditätsschöpfung und wird in der Regel zur freien Verwendung zur Verfügung gestellt. So kann es zur Umschuldung, zur Konsumfinanzierung und selbstverständlich auch zur Modernisierung/Renovierung des Objektes verwendet werden.

Der Vorteil eines solchen Darlehen gegenüber einem ungesicherten Personalkredit liegt in dem günstigeren Zinssatz und der möglichen langen Laufzeit. Sofern für ein solches Eigenheimbesitzerdarlehen die günstigen Konditionen eines regulären Immobiliendarlehens in Anspruch genommen werden, gelten allerdings auch die gleichen Beschränkungen hinsichtlich einer außerplanmäßigen Rückzahlung. Nach den Verbraucherkreditrichtlinien ist die vorzeitige Rückzahlung eines durch eine Grundschuld gesicherten Darlehens innerhalb der Zinsfestschreibungsperiode nicht möglich. Die Ausnahme bilden Darlehen mit einer Zinsfestschreibung von mehr als zehn Jahren. Diese dürfen – wie jedes Immobiliendarlehen – unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist nach zehn Jahren zurückgezahlt werden. Nur wenn das Darlehen mit einem variablen Zinssatz ausgestattet worden ist, ist eine Rückführung jederzeit möglich.

Eine andere Kreditvariante, die auch als „Eigenheimbesitzerdarlehen„ bezeichnet wird, ist ein Verbraucherkredit ohne Sicherheiten an Kreditnehmer, die Eigentümer einer Immobilie sind. Solche Darlehen werden nicht auf der Immobilie besichert, aber dennoch bei manchen Instituten zu einem etwas günstigeren Zinssatz und/oder einer längeren Laufzeit ausgereicht. Für diese „Eigenheimbesitzerdarlehen“ gelten die Vorschriften der Verbraucherkreditrichtlinie. Danach fällt, sofern das ausreichende Institut nicht eine andere Zusage gemacht hat, bei einer vorzeitigen Teil- oder Vollrückführung die gesetzliche Vorfälligkeitsentschädigung an.

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