Personalkredit - Kreditlexikon

Der Personalkredit ist ein Kredit, oder auch Darlehen genannt, der dem Kreditnehmer vom Darlehensgeber gewährt wird, sofern die Bonität (Kreditwürdigkeit) des Antragstellers gesichert ist.
Im Gegensatz zu Realkrediten, die über Mobilien (Handelswaren, Lebenversicherungen, Edelmetalle u.ä.) oder Immobilien abgesichert werden, erfolgt bei Personalkrediten keine dingliche Sicherung. Stattdessen werden diese Darlehen durch Bürgschaften anderer Personen (selbstschuldnerische Bürgschaft und Ausfallbürgschaft), Remissen (Diskontkredit) oder Abtretung von Forderungen (Zessionskredit) gesichert.

Auch Personalkredite können teilweise über Immobilien abgesichert sein, wobei der Beleihungsauslauf dann in der Regel höher als 60% des Beleihungswertes ausfällt, während der Beleihungsauslauf dei Realkrediten stets maximal 60% des Beleihungswertes beträgt.

Meist wird der Personalkredit nur besonders kreditwürdigen Kunden zugesprochen. Grundlage dafür ist das Vertrauen in die gegenwärtige und zukünftig erwartete Kreditwürdigkeit beziehungsweise Kreditfähigkeit des Kreditnehmers. Das Vertrauen der Bank in die Fähigkeit des Kunden, fristgerecht und in vollem Umfang alle vereinbarten Nutzungsentgelte (Provisionen oder Zinsen) und die Tilgunsraten zu leisten, stützt sich auf diese Annahme.

Folgende Informationen über den Kunden sind nötig, um einen Personalkredit zu gewähren, wobei zu erwähnen ist, dass meist nur langjährige Kunden einer gewissen Bank in die bevorzugte Stellung kommen, diesen Kredit in Anspruch nehmen zu dürfen.

* die aktuellen Steuerbilanzen
* die aktuellen Handelsbilanzen
* die dazugehörigen Gewinn- und Verlustrechnungen
* die Zwischenbilanz zum Zeitpunkt des Kreditantrages
* der Kreditstatus zum Zeitpunkt des Kreditantrages
* eine kurz-, mittel- und langfristige Finanzplanung
* ein Finanzplan bei projektorientierter Finanzierung
* Zahlenmaterial über Auftragslage, Umsatzentwicklung, Forschungs- und Investitionspläne

Neben dem reinen Personalkredit existiert auch der sogenannte verstärkte Personalkredit. Hierbei handelt es sich um ein Darlehen, bei dem, anders als beim Realkredit, auf personenbezogene Sicherheiten zurückgegriffen wird.

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