Hypothekarkredit - Kreditlexikon

Ein Hypothekarkredit ist einen zweckgebundener Kredit, der für den Erwerb, den Bau oder die Renovierung von Wohneigentum zur Verfügung gestellt wird. Zur Sicherung der Kreditvergabe verlangt die Bank die Eintragung einer Hypothek auf ihren Namen zu Lasten der zu finanzierenden Immobilie. Wenn der Kreditnehmer seinen vertraglichen Pflichten nicht mehr nachkommen kann verwertet die Bank die Kreditsicherheit und verkauft die Immobilie um den Kredit zurückführen zu können. Die Hypothek wird im Grundbuch des zuständigen Amtsgerichtes eingetragen und besteht für die Dauer der Inanspruchnahme der Finanzierungsmittel. Anders als eine Grundschuld, die ebenfalls zur Sicherung von Immobilienfinanzierungen herangezogen werden kann, erlöscht die Hypothek automatisch wenn die Kreditmittel sowie alle zusätzlichen Zinsen und Gebühren vollständig zurückgezahlt wurden. Die Hypothek und somit der Sicherheitsanspruch der Bank ist demnach nicht konstant, sondern verringert sich im Verhältnis zu den geleisteten Tilgungsleistungen des Kreditnehmers. Die Höhe des Hypothekarkredites variiert je nach Anbieter und kann entsprechend dem Bedarf und der Bonität des Kreditnehmers bis zu 750.000€ betragen. In Bezug auf die Rückzahlung des Hypothekarkredites kann eine laufende oder eine endfällige Tilgungsvereinbarung getroffen werden, so dass der Kreditnehmer entweder während der Laufzeit regelmäßige Tilgungsraten zahlt oder erst am Ende der Laufzeit die Kreditschuld in voller Höhe begleicht. In beiden Fällen sind die Zinsen laufend zu zahlen.

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