Mietkauf - Kreditlexikon

Beim Mietkauf handelt es sich um ein Mietvertrag zur käuflichen Erwerbung einer Mietsache zu einem unter Berücksichtigung der Miete vereinbartem Preis. Nach dieser Erklärung wird von einem Kaufvertrag gesprochen.
Der Mietpreis ist meistens überhöht, einerseits um den Mieter zum Mietkauf zu veranlassen, andererseits weil mit dem Gebrauch der Mietsache ein Wertverlust zusammenhängt. Zum Abschluss eines Mietkaufvertrags wird der Käufer durch die Möglichkeit der Finanzierung angereizt, was beim Sofortkauf ausgeschlossen ist.

Der Mietkauf bedeutet aus der Steuersicht nicht dasselbe wie Leasing, da beim Mietkauf das rentable Eigentum umgehend auf den Käufer übergetragen wird. Darauf basierend wird im Anlagevermögen eine Aktivierung notwendig. Das gesetzliche Eigentum kann erst nach der letzten Ratenzahlung an den Käufer übergetragen werden.
Der Mietkauf lässt sich somit besser mit einer Ratenzahlung als mit einem Leasingvertrag vergleichen.

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