Schuldzinsen - Kreditlexikon

Die Schuldzinsen sind die Kosten, die für die Überlassung des Kapitals im Rahmen eines Kredites oder Darlehens fällig werden. Somit setzt sich die zurückzuzahlende Summe aus der ursprünglich aufgenommenen Kreditsumme sowie den Schuldzinsen zusammen. Die Höhe der Schuldzinsen richtet sich nach der Darlehens- oder Kreditsumme sowie nach der Laufzeit.
Ein Kredit oder Darlehen wird durch regelmäßige Raten zurückbezahlt, wobei sich die Kreditraten aus einem Tilgungsanteil und einem Zinsanteil zusammensetzen. In diesem Zusammenhang werden Annuitätendarlehen von endfälligen Darlehen unterschieden. Bei einem Annuitätendarlehen verändert sich das Verhältnis von Tilgungs- und Zinsanteil bei gleichbleibender Ratenhöhe im Verlauf der Rückzahlung. Anfänglich ist der Anteil der Rate, der für die Begleichung der Schuldzinsen eingesetzt wird, höher als der Anteil, der für die Rückzahlung der eigentlichen Kreditsumme verwendet wird. Mit kontinuierlicher Reduzierung der Restschuld verringern sich die Schuldzinsen, wodurch der Tilgungsanteil steigt.

Im Unterschied hierzu werden bei einem endfälligen Darlehen lediglich die Schuldzinsen beglichen. Zeitgleich wird der Anteil für die Tilgung beispielsweise im Rahmen einer Lebensversicherung oder einem Bausparvertrag, einem sogenannten Tilgungsträger, angespart. Die Rückzahlung der Darlehens- oder Kreditsumme erfolgt durch das im Rahmen des Tilgungsträgers angesparte Guthaben.
In Abhängigkeit dazu, wofür das Darlehen aufgenommen wurde, können Schuldzinsen als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Dies ist etwa dann der Fall, wenn die Schuldzinsen für eine Baufinanzierung von vermieteten oder verpachteten Immobilien entstehen.

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