Beleihungswert - Kreditlexikon

Mit Beleihungswert wird der Wert beziffert, den ein Finanzinstitut für ein als Kreditsicherheit angebotenes Pfandobjekt feststellt. Der Begriff kommt am häufigsten in der Immobilienfinanzierung vor. Grundsätzlich kann jedes Institut, sofern es sich nicht um eine Hypothekenbank handelt, eigene Wertermittlungsgrundsätze zugrunde legen, die allerdings von der BaFin zu genehmigen sind. Hypothekenbanken unterliegen bei der Wertermittlung den Vorschriften des § 12 HypBankG.

Der Beleihungswert kennzeichnet in der Regel den maximal möglichen Beleihungsauslauf; je nach Institut kann die Beleihungsgrenze aber auch deutlich unterhalb des Beleihungswertes liegen. Bei Hypothekenbanken ist aufgrund der dort möglichen und üblichen Refinanzierung durch mündelsichere Pfandbriefe die maximale Beleihung in der Regel auf 60 Prozent des Beleihungswertes begrenzt. Viele andere Institute beleihen problemlos bis zu 80 Prozent des Beleihungswertes, bei sehr guter Bonität ist auch eine Beleihung von 100 Prozent des Wertes und mehr möglich.

Der Beleihungswert unterscheidet sich vom aktuellen Verkehrswert darin, dass er einen langfristig erzielbaren Wert darstellen soll. Je nach der Art und Bewirtschaftung des Objektes kann der Sachwert (eigengenutzte Wohnobjekte) oder der Ertragswert (vermietete oder gewerblich genutzte Objekte) der Immobilie den Beleihungswert darstellen. Sofern der aktuelle bezahlte Kaufpreis den ermittelten Beleihungswert unterschreitet, wird der Kaufpreis als Beleihungswert festgesetzt (Niederstwertprinzip).

Der Beleihungswert ist nicht nur für die Höhe einer möglichen Finanzierung, sondern auch für den dafür zu bezahlenden Zinssatz maßgeblich. Da das Kreditrisiko mit zunehmendem Beleihungsauslauf ansteigt, erhöhen sich mit dem Beleihungsauslauf auch die für die Finanzierung zu zahlenden Zinsen.

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