Blankokredit - Kreditlexikon

In der Finanzwelt lautet die korrekte Bezeichnung für den Blankokredit: Kredit ohne besondere Sicherheitenvereinbarung (o.b.S.). Daraus folgt, dass abweichend von der umgangssprachlichen Verwendung des Begriffes „Blankokredit“ nicht der Wert einer vereinbarten Sicherheit, sondern ausschließlich der Verzicht auf jede Sicherheitenvereinbarung einen Kredit zu einem Blankokredit macht. Doch selbst ein solcher Blankokredit ist nicht zwangsläufig völlig ungesichert: Das dem Kreditgeber nach den AGB zustehende Pfandrecht greift auch für einen Kredit ohne besondere Sicherheitenvereinbarung (Quelle: Handbuch des Kreditgeschäftes, Gabler).

Die häufigste Form eines Blankokredites ist im Privatkundengeschäft in Form des Dispos anzutreffen. Der Ratenkredit gehört nach der strengen Definition nicht zu den Blankokrediten, da in einem Ratenkreditvertrag üblicherweise die Gehaltsansprüche abgetreten werden. Der mit einer nicht bewertbaren Sicherheit wie der Abtretung von Gehaltsansprüchen oder einer Bürgschaft besicherte Kredit, der im Volksmund Blankokredit genannt wird, ist banktechnisch den Personalkrediten zuzuordnen.

Auch im Firmenkreditgeschäft sind Blankokredite möglich, kommen dort aber nur für erste Adressen und nur als kurzfristige Kredite vor. Da mit zunehmender Kreditlaufzeit die Bonität des Kreditnehmers immer schwerer einschätzbar wird, dürften langfristige Blankokredite zu den absoluten Ausnahmen zählen.

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