Eventualkredit - Kreditlexikon

Die Bezeichnung Eventualkredit ist irreführend, denn sie wird im Sprachgebrauch für die Bereitschaft einer Bank verwendet, im Eventualfall für ihren Kunden Zahlung zu leisten. Das zu Grunde liegende Geschäft kann die Übernahme einer Garantie, einer Bürgschaft, eines Akzeptkredites oder eines Akkreditivs sein. Bei all diesen Geschäfte handelt es sich aber im banktechnischen Sinn sehr wohl um Kredite, die allerdings nur eine Eventualverbindlichkeit verkörpern.

Im Volksmund hat sich der Begriff Eventualkredit durchgesetzt für jede Kreditform, bei der nicht sofort Geld fließt. Bei einem „Eventualkredit“ sichert eine Bank dem Geschäftspartner ihres Kunden zu, im Eventual- oder Störungsfall für dessen Verbindlichkeiten aufzukommen. In dem Moment, in dem die Bank aus der Bürgschaft, der Garantie, dem Akzeptkredit oder dem Akkreditiv in Anspruch genommen wird, belastet sie das Konto ihres Kunden . Damit wird aus dem „Eventualkredit“ ein ebenfalls nur Volksmund so genannter „Effektivkredit“. Für die entstandene Kontoinanspruchnahme muss dann eine separate Vereinbarung getroffen werden.

In der Bankfachsprache werden weder der Begriff Eventualkredit noch die Bezeichnung Effektivkredit in den oben beschriebenen Zusammenhängen verwendet.

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